Mit Hilfe dieser Anwendung können Sie einen Antrag auf Abfrage eines oder mehrerer konkreter Rechtsträger stellen, wobei das Vorliegen eines berechtigten Interesses gemäß § 10 WiEReG nachzuweisen ist. Zu diesem Zweck sollten Sie Ihren Antrag ausführlich begründen und entsprechende Beilagen beifügen.
Ein berechtigtes Interesse kann in folgenden Fällen vorliegen:
Nach Genehmigung des Antrages erhalten Sie ein E-Mail mit einem Link zur Entrichtung des Nutzungsentgeltes von 4 Euro pro Auszug. Nach Entrichtung des Nutzungsentgeltes können Sie den Auszug für die Dauer von vier Wochen abrufen.
Eine Ablehnung des Antrages durch die Registerbehörde hat mit Bescheid zu erfolgen. Über Beschwerden gegen Entscheidungen der Registerbehörde erkennt das Bundesverwaltungsgericht.